sicherheit.

VERANSTALTUNGSSICHERHEIT

Sicherheitsdienst für Veranstaltungen

Die Sparte Sicherheitsdienst für Veranstaltungen stellt in unserem Haus einen Einsatzschwerpunkt dar. Mit der Vielschichtigkeit und Dynamik von Veranstaltungsabläufen und -formaten jeglicher Art und Größe sind wir bestens vertraut. Dabei zählen wir auf umfassende Erfahrung sowohl im Planungsprozess als auch in leitender Durchführung. Unsere Mitarbeiter*innen verfügen über alle relevanten Qualifikationen, die im Rahmen der Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben notwendig sind. Sie werden darüber hinaus fortlaufend zu Brandschutzhelfern und Evakuierungshelfern weiterqualifiziert. Gerne begleiten wir Sie auch durch die Erstellung passgenauer Sicherheitskonzepte im behördlichen Genehmigungsverfahren.

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Sicherheitsdienst für Veranstaltungen

Die Sparte Sicherheitsdienst für Veranstaltungen stellt in unserem Haus einen Einsatzschwerpunkt dar. Mit der Vielschichtigkeit und Dynamik von Veranstaltungsabläufen und -formaten jeglicher Art und Größe sind wir bestens vertraut. Dabei zählen wir auf umfassende Erfahrung sowohl im Planungsprozess als auch in leitender Durchführung. Unsere Mitarbeiter*innen verfügen über alle relevanten Qualifikationen, die im Rahmen der Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben notwendig sind. Sie werden darüber hinaus fortlaufend zu Brandschutzhelfern und Evakuierungshelfern weiterqualifiziert. Gerne begleiten wir Sie auch durch die Erstellung passgenauer Sicherheitskonzepte im behördlichen Genehmigungsverfahren.

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Festivals

Konzerte

Firmenevents

Clubs

Messen

Großveranstaltungen

Unsere Leistungen auf einen Blick

Unsere Leistungen

  • Einlasskontrollen
  • Sicherung von Backstagebereichen
  • Konfliktintervention
  • Vor- & Nachbewachung
  • Nachtwache
  • Ticketkontrollen
  • Sicherung von Bühnenbereichen
  • Bestreifung
  • Zugangskontrollen
  • Zufahrtskontrollen
  • Parkplatz- & Verkehrsmanagement
  • Garderobenpersonal
  • Promotion & Besucherinformation
  • Crowdmanagement
  • Einsatz von Drohnen
  • Absperrgitter & Zäune
  • Brandschutzhelfer
  • Evakuierungshelfer
  • Organisations- & Notfallplanung
  • Notfall- & Krisenmanagement
  • Räumung & Evakuierung
  • Kooperation mit Behörden
  • Beratung
  • Sicherheitskonzeption

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Sicherheits- und Ordnungsdienst

Bewachungstätigkeiten erfordern eine Qualifikation gem. § 34a GewO. All unsere Mitarbeiter*innen, die mit entsprechenden Aufgaben betraut werden, verfügen über die notwendigen Qualifikationsnachweise und sind im Bewacherregister angemeldet.

Ganzheitliche Lösungen

Brandschutzhelfer

Veranstaltungs- und Brandschutz gehen Hand in Hand. Unsere Mitarbeiter*innen werden zu Brandschutzhelfern gem. DGUV Info 205-023 ausgebildet und sind mit den Grundsätzen der Brandvorbeugung sowie der Entstehungsbrandbekämpfung vertraut.

Leitung Ordnungsdienst

Sicherheitskonzepte und behördliche Verfügungen erfordern regelmäßig die Benennung eines „Ordnungsdienstleiters“ i.S.d. § 43 MVStättVO (bzw. d. jew. Landesfassung). Unabhängig von Art und Größe der Veranstaltung stellen wir Ihnen eine qualifizierte und erfahrene Kraft zur Seite.

Sicherheitskonzept

Art und Größe, aber auch der Genehmigungsprozess für einzelne Teilaspekte einer Veranstaltung führen mitunter zur Notwendigkeit eines Sicherheitskonzeptes. Gerne unterstützen wir Sie mit unserem Know How bei dessen Erstellung.

Evakuierungskoordinator

Evakuierungen wollen geübt sein. Gemeinsam mit Ihnen entwickelt unser Fachkoordinator Evakuierung (gem. VDI Richtlinie 4062) ein geeignetes Evakuierungskonzept und unterstützt Sie bei der Durchführung sinnvoller Evakuierungsübungen.

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Drohnen zur Überwachung von Flächen

Der Einsatz „unbemannter Luftfahrzeuge“, landläufig als Drohnen bekannt, war lange Zeit mit erheblichem Aufwand verbunden und somit großen Institutionen vorbehalten. Die rasante Fortentwicklung ermöglicht uns mittlerweile eine weitaus unkompliziertere Nutzung der Drohnentechnologie. Unter Berücksichtigung rechtlicher Rahmenbedingungen nutzen wir Drohnen im Veranstaltungskontext zur Überwachung und Aufklärung weitläufiger Flächen (bspw. Park- oder Campingflächen). Auf diese Weise können lagebezogene Informationen schnell und aktuell eingeholt werden und ermöglichen eine zügige und belastbare Entscheidung. Unsere Piloten verfügen über einen Kenntnisnachweis gem. §21a LuftVO („Drohnenführerschein“) und entsprechenden Versicherungsschutz. Kommen Sie gerne mit uns ins Gespräch!

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Sie benötigen eine individuelle Lösung?

Kein Problem, wir sind flexibel und nehmen Herausforderungen gerne an! Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wir freuen uns auf Sie!