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Von Verwaltungsbehörden über Kulturstätten bis zu Einrichtungen der Jugendhilfe – allen öffentlichen Einrichtungen ist in der Regel die Möglichkeit öffentlichen Zutritts gemein. Dies führt mitunter zu Situationen, die im Rahmen von Gewaltprävention durch die Anwesenheit von Sicherheitskräften entschärft oder durch professionelle Intervention gelöst werden können.