Corona Teststelle
Rüschebrinkstraße
Corona-Schnelltest in Dortmund
Wir freuen uns, Ihnen im Auftrag des Gesundheitsamtes der Stadt Dortmund in unserer Teststelle im Ortsteil Wambel Corona Schnelltests anbieten zu können.
Die Durchführung des PoC Antigen-Schnelltests dauert nur wenige Minuten. Dabei setzen wir auf eine sichere und schmerzfreie Testmethode. Nach ca. 15 bis 20 Minuten stellen wir Ihnen ein offiziell gültiges Zertifikat über das Ergebnis Ihres Tests aus.
kostenfrei
pflegende Angehörige
Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten
Besucher/Behandelte in Einrichtungen der Medizin & Pflege
Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
Selbstkosten
Testung ohne Anlass
alle Personen, auf die die übrigen Kriterien nicht zutreffen
Standort
So läuft’s ab!
Noch Fragen?
FAQ
Mit dem Anspruch auf Bürgertests sollen besonders vulnerable Personen geschützt werden, unter anderem jene, die derzeit nicht geimpft werden können. Einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests haben daher:
- Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester
- Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
- Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“)
- Besucher und Behandelte oder Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen:
- Krankenhäuser
- Rehabilitationseinrichtungen
- stationäre Pflegeeinrichtungen
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- Einrichtungen für ambulante Operationen
- Dialysezentren
- ambulante Pflege
- ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
- Tageskliniken
- Entbindungseinrichtungen
- ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung
- Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
- Pflegende Angehörige
- Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten
Alle weiteren Informationen können den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums hier entnommen werden.
Wer eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchte, muss sich gegenüber der testenden Stelle ausweisen und einen Nachweis erbringen: Bei Kleinkindern ist das die Geburtsurkunde oder der Kinderreisepass, bei Schwangeren der Mutterpass. Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss ein ärztliches Zeugnis im Original über die medizinische Kontraindikation vorlegen. Teilnehmende an Impfwirksamkeitsstudien können sich von den Verantwortlichen der Studien einen Teilnahme-Nachweis ausstellen lassen und diesen vorlegen. Wer sich freitesten will, legt den PCR-Test vor, gleiches gilt für Haushaltsangehörige von Infizierten, die zudem einen Nachweis für die übereinstimmende Wohnanschrift benötigen.
Bei Besuchen in Pflegeheimen oder Krankenhäusern kann ein kostenloser Test vor Ort gemacht werden oder der Besuch wird der Teststelle gegenüber glaubhaft gemacht. Insoweit kann das auf der Internetseite des BMG eingestellte Musterformular (PDF, nicht barrierefrei, 6 KB) nach Bestätigung durch das Pflegeheim zur Vorlage bei der Teststelle genutzt werden.
Pflegende Angehörige müssen glaubhaft machen, dass sie einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen.
Auch Leistungsberechtigte im Rahmen eines Persönlichen Budgets und bei ihnen beschäftigte Personen müssen diesen Umstand glaubhaft machen. Eine leistungsberechtigte Person nach § 29 SGB IX kann dies regelhaft durch einen entsprechenden Bescheid nachweisen.
Alle weiteren Informationen können den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums hier entnommen werden.
Ja, auf den Parkflächen ist ausreichend Platz!
Unsere Öffnungszeiten in Wambel sind
Mo. – Fr.: 07:00 – 12:30 und 14:00 – 19:00 Uhr
Sa.: 08:00 – 18:00 Uhr
So.: 09:00 – 17:00 Uhr
An gesetzlichen Feiertagen geschlossen.
Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie für Ihren ersten Besuch am Besten einen Termin in unserem Buchungssystem.
Sollte Ihr Schnelltest positiv ausfallen, sind wir durch das Gesundheitsamt der Stadt Dortmund dazu angehalten, unmittelbar eine PCR-Testung durchzuführen, um zu überprüfen, ob tatsächlich eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt.
Den PCR-Abstrich lassen Sie im Anschluss an die Mitteilung Ihres positiven Schnelltest-Ergebnisses direkt bei uns vornehmen. Wir überstellen die Abstrich Proben dann unserem Partner Labor, das Sie nach abgeschlossener Analyse über das PCR-Ergebnis informiert.
Bis zur endgültigen Klärung durch das PCR-Test-Ergebnis müssen Sie sich gemäß CoronaTestQuarantäneVO NRW dann unmittelbar in Quarantäne begeben, um die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung für andere möglichst gering zu halten. Insbesondere gilt das für den Rückweg in Ihre eigene Wohnung, für den keine öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen sind.
Bitte beachten Sie, dass wir gemäß § 8 IfSG und § 5 CoronaTeststrukturVO NRW verpflichtet sind, positive Schnelltest-Ergebnisse unter Angabe der Patientendaten an das Gesundheitsamt der Stadt Dortmund zu melden.
Damit wir den Test eindeutig zuordnen und die Möglichkeiten von Missbrauch gering halten können, benötigen wir Ihren deutschen Personalausweis, gerne in Verbindung mit Ihrer Gesundheitskarte. Andere Dokumente, wie z. B. Reisepass, Führerschein oder ausländische amtliche Ausweise, können nur in Verbindung mit einer Meldebescheinigung oder Ihrer Gesundheitskarte akzeptiert werden.
Außerdem gelten bei uns die gängigen AHA+L Regelungen. Sie benötigen daher einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske, FFP2- Maske, o. ä.).
Nein! Unser Testangebot richtet sich ausschließlich an Personen, die keine Covid-19-Symptome haben! Die Testung von Personen mit Covid-19-Krankheitssymptomen dürfen wir im Rahmen der kostenlosen Bürgertestung nicht durchführen.
Wenn Sie unter Symptomen der Covid-19 Erkrankung leiden, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihren Hausarzt.
Zu Covid-19 Krankheitssymptomen zählen gemäß Robert-Koch-Institut unter anderem:
- Husten
- Fieber
- Schnupfen
- Lungenentzündung
- Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns
- Atemnot
- Kopf- & Gliederschmerzen
- Übelkeit
- Durchfall
- Apettitlosigkeit
- Erbrechen
Ja! Sie erhalten von uns selbstverständlich eine offizielle Bescheinigung Ihres Testergebnisses.
Die Bescheinigung dient als offizieller Nachweis, bspw. für
- Ihren Arbeitgeber
- Fahrschulen
- Friseurbesuche
- etc.
Die Bescheinigung übersenden wir Ihnen gerne digital per E-Mail. Wenn Sie eine Bescheinigung in Papierform benötigen, ist das natürlich kein Problem!
Die Reservierung eines Termins ist am Standort Wambel möglich.
Um lange Wartezeiten und zu vermeiden, nutzen Sie dafür ganz unkompliziert unser Online-Buchungssystem.
Vor Ort erhalten Sie nach erstmaligem Ausfüllen des Anmeldebogens Ihr eigenes Kundenkärtchen, mit dem Sie sich bei kommenden Besuchen innerhalb kürzester Zeit für einen Schnelltest einchecken können. Bei einem spontanen Besuch müssen Sie insbesondere bei hohem Besucheraufkommen mit Wartezeiten rechnen.
Beim Betreten der Räumlichkeiten unseres Testzentrums ist eine kleine Stufe zu bewältigen. Wir geben aber unser Bestes, um Ihnen trotz möglicher Mobilitätseinschränkung eine Testung zu ermöglichen! Bitte zögern Sie nicht, uns im Vorfeld Ihres Besuches zu kontaktieren. Wir finden gemeinsam eine Lösung!
Anmeldung und Durchführung des Tests dauern insgesamt ca. 5 – 10 Minuten.
Die Auswertung des Schnelltests dauert ca. 15 – 20 Minuten.
Bitte beachten Sie, dass Sie auf Beschluss des Gesundheitsamtes der Stadt Dortmund angehalten sind, in unserem außenliegenden Wartebereich auf das Ergebnis Ihres Schnelltests zu warten, um im Falle eines positiven Testergebnisses unmittelbar eine PCR-Testung bei uns durchführen zu lassen.
Die dazu notwendige Abstrichnahme wird durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchgeführt und anschließend unserem Partner Labor zur Diagnostik zugeführt.
Bei uns können Sie einen kostenfreien Point of Care (PoC) Antigen-Schnelltest durchführen lassen. Sollten Ihr Schnelltest-Ergebnis positiv ausfallen, nehmen wir umgehend auch einen PCR-Test vor.
Im Rahmen der Antigen Schnelltests setzen wir den gesetzlichen Anforderungen entsprechend auf ein Testverfahren, das durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) akkreditiert und durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) als „dem derzeitigen Stand der Technik entsprechend“ bewertet wurde.
Unsere Schnelltest-Methode mit gründlicher Probenentnahme im vorderen Nasenbereich ist schmerzfrei und nimmt nicht viel Zeit in Anspruch. Die Abstrichnahme des PCR-Tests erfolgt im Rachenraum.
Alle Tests werden ausschließlich von medizinisch geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchgeführt.
Die Auswertung der Antigen-Schnelltests dauert rund 15 – 20 Minuten. Unmittelbar im Anschluss erhalten Sie Ihr Testergebnis entweder digital per E-Mail, oder papierhaft vor Ort.
In sehr seltenen Fällen kann das Ergebnis der Schnelltest Auswertung weder positiv, noch negativ ausfallen und ist ungültig. In diesem Fall wiederholen wir den Schnelltest kostenlos.