kurse.

BRANDSCHUTZHELFER

Demnächst bei uns: Lern‘ Löschen!

Nicht allein die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes (§ 10 Abs. 2 ArbSchG) spricht für die Vorhaltung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die für den Umgang mit kleineren Gefährdungen im Betrieb ausgebildet sind. Mit der Fortbildung zum Brandschutzhelfer werden Ihre Mitarbeiter in Fragen des vorbeugenden Brandschutzes sensibilisiert und mit der Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut gemacht. Sicheres Handeln kann im Ernstfall Leben retten und Ihr Unternehmen vor nachhaltigen wirtschaftlichen Schäden schützen!

Den Anforderungen der DGUV Information 205-023 und ASR A2.2 entsprechend wird dabei eine theoretische Ausbildung (5 LE) durch eine praktische Löschübung ergänzt.

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Demnächst bei uns – Lern‘ Löschen!

Nicht allein die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes (§ 10 Abs. 2 ArbSchG) spricht für die Vorhaltung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die für den Umgang mit kleineren Gefährdungen im Betrieb ausgebildet sind. Mit der Ausbildung zum Brandschutzhelfer werden Ihre Mitarbeiter in Fragen des vorbeugenden Brandschutzes sensibilisiert und mit der Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut gemacht. Sicheres Handeln kann im Ernstfall Leben retten und Ihr Unternehmen vor nachhaltigen wirtschaftlichen Schäden schützen!

Den Anforderungen der DGUV Information 205-023 und ASR A2.2 entsprechend wird dabei eine theoretische Ausbildung (5 LE) durch eine praktische Löschübung ergänzt.

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Demnächst bei uns: Brandschutzhelfer Ausbildung

INHALTE

Die Kursinhalte erfüllen die Anforderungen gem. DGUV Information 205-023 und ASR A2.2.

  1. Grundzüge des Brandschutzes
  2. Betriebliche Brandschutzorganisation
  3. Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  4. Gefahren durch Brände
  5. Verhalten im Brandfall
  6. Praktische Löschübung
TERMINE

Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin, der Ihre Betriebsabläufe nach Möglichkeit nicht beeinträchtigt.
Teilen Sie uns Ihre Wünsche ganz einfach über das Anfrageformular mit! 

ANMELDUNG

Bitte senden Sie uns eine kurze Anfrage über unser Onlineformular. Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung, finden einen Termin und stimmen ggf. weitere Rahmenbedingungen und Fragen mit Ihnen ab.

KURSINFORMATIONEN AUF EINEN BLICK

Preis: tba

Dauer: Theorieteil ca. 5 LE à 45 min + Löschübung (ca. 5 – 10 min/TN)

Durchführung: Der theoretische Teil der Ausbildung erfolgt aufgrund der derzeitigen Corona Pandemielage per Webinar. Die praktische Löschübung wird dann in Einzelterminen auf unserem Betriebsgelände unter Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygienevorschriften durchgeführt. 

Technische Voraussetzungen: Jede:r Teilnehmer:in benötigt ein webfähiges Gerät mit Internetzugang (Tabletgröße empfehlenswert). Da die Bescheinigung der Teilnahme personenbezogen erfolgt, ist eine Kamera zur Feststellung der Identität der einzelnen Teilnehmer:innen erforderlich. 

Referent: Unsere Referenten erfüllen als Brandschutzbeauftragte die Qualifikationsanforderungen gem. DGUV Info 205-023

Schulungsunterlagen: werden online zur Verfügung gestellt

Dokumentation: Im Anschluss an die Ausbildung erhalten die TN ein Abschlusszertifikat. Gerne erstellen wir auch einen Nachweis für Ihre unternehmensinterne Dokumentation.

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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

WAS IST EIN BRANDSCHUTZHELFER?

Brandschutzhelfer sind Beschäftigte, die im Rahmen einer fachkundigen theoretischen Unterweisung (mind. 5 LE à 45 min) und einer praktischen Löschübung mit den Grundzügen des betrieblichen Brandschutzes und im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut gemacht und als Brandschutzhelfer benannt wurden. Ziel der Brandschutzhelferausbildung ist die Sensibilisierung für Prozesse des Brandschutzes, die sichere und angstfreie Erstbekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und die Erhaltung von Möglichkeiten zum selbstständigen Verlassen eines Gefahrenbereiches der Beschäftigten im Brandfall.

WIE VIELE BRANDSCHUTZHELFER BRAUCHT EIN UNTERNEHMEN?

Die Anzahl der Brandschutzhelfer richtet sich grundsätzlich nach der Gefährdungsbeurteilung im Sinne des Arbeitsschutzes. Im Falle einer normalen Brandgefährdung ist gem. DGUV Information 205-023 und ASR A2.2 ein Anteil von 5% der Beschäftigten i. d. R. ausreichend. Dabei ist Schichtbetrieb, Urlaubszeiten, Krankheitsfällen und anderen Beeinträchtigungen der anwesenden Beschäftigtenzahl Rechnung zu tragen. Bei erhöhter Brandgefährdung (bspw. feuergefährliche Arbeiten), großer Wertekonzentration (bspw. in Museen oder im Einzelhandel) oder der gleichzeitigen Anwesenheit einer großen Anzahl an Personen (bspw. Veranstaltungen) kann eine höhere Ausbildungsquote sinnvoll sein.

MUSS DIE AUSBILDUNG ZUM BRANDSCHUTZHELFER WIEDERHOLT WERDEN?

Die Brandschutzhelferausbildung sollte in regelmäßigen Zeitabständen von mind. 3 bis 5 Jahren zur Auffrischung wiederholt werden. Eine Änderung in betrieblichen Abläufen (bspw. neue Arbeitsmethoden, Versetzung vorhandener Brandschutzhelfer, Erhöhung der Brandgefährdung) kann ggf. geringere Zeitabstände zur Auffrischung erfordern.

BIETEN SIE AUCH DIE JÄHRLICHE BRANDSCHUTZUNTERWEISUNG AN?

Jeder Arbeitgeber hat alle Beschäftigten regelmäßig, mindestens aber einmal pro Jahr, über die bestehenden Brandgefahren, Brandschutzeinrichtungen sowie das Verhalten im Gefahrenfall zu unterweisen. In Abgrenzung zur Brandschutzhelferausbildung, die eine umfangreiche fachkundige Unterweisung von 5 LE à 45 min und eine Löschübung beinhaltet, fällt die jährliche Unterweisung in Abhängigkeit von der Brandgefährdung i. d. R. deutlich kürzer aus.

Gerne übernehmen wir die jährliche Brandschutzunterweisung Ihrer Beschäftigten für Sie und sorgen für deren Dokumentation. Nutzen Sie für Ihre Anfrage einfach unser Onlineformular!

STELLEN SIE AUCH BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTE?

Wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eine erhöhte Brandgefährdung ermittelt, kann die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten sinnvoll sein. Ungeachtet dessen ergibt sich gegebenenfalls auch eine Erfordernis aus der geltenden Gesetzeslage oder im Kontext behördlicher Genehmigungsverfahren. Der Brandschutzbeauftragte unterstützt und berät den Arbeitgeber direkt zu Themen des betrieblichen Brandschutzes und Notfallmanagements und agiert dabei weisungsfrei. Er ist schriftlich zu bestellen und muss den Ausbildungsanforderungen der DGUV Information 205-003 genügen. Besteht unternehmensintern keine Möglichkeit, eine ausreichend qualifizierte Person zum Brandschutzbeauftragten zu bestellen, kann dies auch durch eine externe Kraft erfüllt werden.

Gerne stellen wir Ihnen einen qualifizierten Brandschutzbeauftragten zur Verfügung, der sich nahtlos in Ihre Organisation einfügt. Senden Sie uns einfach eine kurze Anfrage über unser Onlineformular!

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